Die Nettokalt-, Bruttokalt- und Bruttowarmmiete im Schnelldurchlauf

Was ist eine Nettokaltmiete, Bruttokaltmiete und Bruttowarmmiete? Könnten Sie das aus dem Stehgreif erklären? Nein? Damit sind Sie definitiv nicht alleine! Die Begriffe aus dem Immobilienbereich können verwirrend sein. Gerne hilft Ihnen das Team von Paul Schmidmaier Immobilien, etwas Klarheit in diese Thematik zu bringen.

 

In diesem Beitrag erhalten Sie eine Definition der Begriffe Nettokaltmiete, Bruttokaltmiete, Bruttowarmmiete. Um die Nettokaltmiete, Bruttokaltmiete, Bruttowarmmiete besser verstehen zu können, fangen wir zuerst bei den Grundlagen an.

Was bedeutet überhaupt Miete, Betriebskosten und Heizkosten? Hier finden Sie eine kurze Übersicht über Miete, Betriebskosten und Heizkosten.

 

 

Die Begriffe Bruttokaltmiete, Bruttowarmmiete und Nettokaltmiete zeigen auf, wie der Vermieter mit seinem Mieter am Jahresende abzurechnen hat.

 

Bei der Bruttokalt- und Bruttowarmmiete sind Betriebs- und/oder Heizkosten pauschal enthalten. Diese werden dementsprechend nicht abgerechnet. Früher waren diese Vereinbarungen üblicher, spielen heute aber kaum mehr eine Rolle.

 

Die Nettokaltmiete ist die Grundmiete ohne jegliche Nebenkosten, die der Mieter für die Nutzung einer Immobilie und eines PKW-Stellplatzes bezahlt. Für die Nebenkosten wie Betriebs- und Heizkosten werden zusätzliche Vorauszahlungen angesetzt, die einmal jährlich anhand der tatsächlichen angefallenen Kosten abgerechnet werden.

 

 

Das Team von Paul Schmidmaier Immobilien hofft, Ihnen etwas Klarheit  in diese Thematik gebracht zu haben. Gerne können Sie das Team von PS Immobilien kontaktieren, wenn Sie Fragen rund um die Immobilie haben.

 

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