Endlich ist er da – der Gesetzesentwurf für den Sach- und Fachkundenachweis für Makler

Gut 90 Jahre hat es gedauert, um eine Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und WEG-Verwalter auf den Weg zu bringen. Doch nun ist es endlich so weit – es liegen endgültig Fakten auf dem Tisch, und es wird eine solche Nachweispflicht geben.

Bisher kann quasi „jeder“ den Beruf des Immobilienmaklers oder auch WEG-Verwalters ausüben, ohne hierfür eine Ausbildung zu absoliveren. Dies ist, schon alleine durch die hohen Geld- und Sachwerte die bei diesem Berufsfeld im Spiel sind, aus unserer Sicht nicht zu verantworten. Die sogenannten „Gelegenheitsmakler“ waren nun viele Jahre am Immobilienmarkt tätig und haben die gesamte Branche durch mangelnde Qualifizierung in Verruf gebracht. Das gesamte Team von PS-Immobilien ist froh, dass dies bald ein Ende haben soll.

Momentan steht fest: der gesetzlich begründete Sachkundenachweis und eine Berufshaftpflichtversicherung müssen nach Inkrafttreten des Gesetzes erbracht werden. Diese Voraussetzungen werden dann unter Paragraf 34c in der Gewerbeordnung festgeschrieben sein. Aus Sicht des IVD entspricht der Gesetzentwurf zwar im Groben den Ausführungen des Koalitionsvertrages, bei genauerer Betrachtung der ersten Ausformulierungen bleibt der Gesetzentwurf jedoch hinter den Erwartungen des IVD, der folgende Punkte für den Nachweis fordert:

– Der Immobilienverwalter muss in seiner Gesamtheit einem gesetzlichen Sachkundenachweis unterliegen, also neben dem WEG-Verwalter auch der Mietverwalter.
– Grundlegend sollte die Berufsausbildung Immobilienkaufmann/-frau als Mindestvoraussetzung gelten.
– Bei der Anerkennung des Qualifikationsniveaus muss die europaweit geltende DIN EU 15733/2009 Zertifizierung berücksichtigt werden. Hierbei handelt es sich um eine Norm zur Regelung der Dienstleistungen von Immobilienmaklern.
– Anstatt nur die Berufshaftpflichtversicherung sollten auch die Vertrauensschadens- und Betriebshaftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtend sein.

Der momentan vorliegende Entwurf regelt allerdings auch nur einen Teil der Berufszulassung. Nämlich wer von der Regelung betroffen ist, wie die Übergangsfristen lauten und welche „Alte-Hasen“-Regelung gelten soll. Erst die anschließende Rechtsverordnung wird wesentliche Inhalte klären.

Für die „Alten Hasen“ sieht das Gesetz eine für den Markt großzügige Regelung vor: Wer sechs Jahre lang ununterbrochen Unternehmer als WEG-Verwalter oder Immobilienmakler war, braucht keine Prüfung abzulegen.

Die Übergangsfrist beträgt ein halbes Jahr. Demnach müssen alle selbstständigen Makler und Verwalter nach Inkrafttreten der Rechtsverordnung innerhalb von 6 Monaten ihre Sachkunde bei der zuständigen Behörde nachweisen. Erfolgt dieser Nachweis nicht, erlischt die Zulassung.

Zu den für den Berufsstand wichtigen Voraussetzungen, die dann in der Rechtsverordnung geregelt werden, zählt die Anerkennung der Qualifikationsabschlüsse.
Hierzu IVD-Präsident Jürgen Michael Schick: „Als IVD erwarten wir den Ausbildungsberuf zum Immobilienkaufmann-/fau als Berufszulassungsvoraussetzung. Nur so kann gewährleistet werden, dass ein gutes Basiswissen der Branche vorhanden ist“.
Auch die Inhalte der Sachkundeprüfung werden über die Rechtsverordnung festgelegt.

Nach der Verkündung des Gesetzes hat das Bundeswirtschaftsministerium zusammen mit dem DIHK neun Monate lang Zeit, den Prüfungskatalog abzuarbeiten. Demnach wird es voraussichtlich zum 01. November 2016 in Kraft treten. Um einen nachhaltigen und qualitätsbewussten Berufszulassungsnachweis für die Zukunft zu platzieren, ist es dem IVD wichtig, dass die Praktiker bei der Ausarbeitung mit am Tisch sitzen.

Interessant ist auch, dass die Zulassungsvoraussetzungen für IVD-Mitglieder höher sind, als die Nachweise, die man nach dem vorliegenden Gesetzentwurf künftig bringen muss. Wer dem IVD beitreten möchte, muss nämlich eine Aufnahmeprüfung absolvieren und den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachweisen. Eine ununterbrochene sechsjährige Tätigkeit als Unternehmer in der Immobilienbranche reicht hierfür nicht aus.

Paul Schmidmaier, Betriebswirt (VWA) und Diplom-Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIA) über den Sach- und Fachkundenachweis: „Eine gute Ausbildung ist das A und O um sowohl Immobilienverkäufern und Käufern, als auch Vermietern und Mietern bei der Abwicklung von Immobiliengeschäften mit Rat und Tat qualifiziert zur Seite zu stehen. Deshalb freue ich mich über das lang ersehnte Gesetz, um das Berufsbild von Immobilienmaklern wieder in die richtige Richtung zu lenken und auch gemeinsam mit qualifizierten Makler-Kollegen eine gute Zusammenarbeit zu gewährleisten. Bei PS Immobilien arbeiten ausschließlich ausgebildete und geprüfte Immobilienkaufleute und -fachwirte (IHK) sowie mit Andreas Wäscher und mir zwei Sachverständige für Immobilienbewertung. Als Dozent für Immobilienwirtschaft bei der IHK München und Oberbayern sowie als Geschäftsführer eines Ausbildungsbetriebs für Immobilienkaufleute/-frauen habe ich viel Freude daran, mein Wissen und meine mittlerweile 15jährige Erfahrung weiterzugeben.“

Quelle: AIZ- Das Immobilienmagazin des IVD, Ausgabe 7-8 / 2015