Die Sommerferien stehen an und der Urlaub auf „Balkonien“ ist „gebucht“…

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… doch für viele stellt sich die Frage – was darf man auf dem Balkon und was ist nicht erlaubt?

Häufig gibt es Streitigkeiten in der Nachbarschaft über lange Grillpartys und laute Unterhaltungen auf dem Balkon bis in die späten Abendstunden. Um die Ferien zuhause für alle Beteiligten so schön wie möglich zu machen, hat Ihnen PS Immobilien hier ein paar Tipps und Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen über „Balkonien“ zusammengestellt:

Grundsätzlich darf man als Mieter seinen Balkon so nutzen wie man möchte, schließlich gehört er zur gemieteten Sache dazu, das gilt genauso für Terrasse und Garten.
Einige Regeln sind allerdings trotzdem zu beachten, um den Hausfrieden zu bewahren und Gefahren zu vermeiden.

Hierzu gehört zum Beispiel das Grillen mit einem Holzkohlegrill, was oftmals aus Feuerschutzgründen bereits im Mietvertrag oder der Hausordnung verboten ist. Als Alternative bietet sich ein Elektrogrill an – der birgt keine Gefahren und die Nachbarn danken Ihnen dafür, dass sie nicht „eingeräuchert“ werden.

Nach dem Grillen und Genießen der Steaks und Würstchen verweilt man in lauen Sommernächten gerne noch bei einem kühlen Getränk mit Freunden auf dem Balkon. Dies sei jedem vergönnt, allerdings beginnt die Nachtruhe um 22.00 Uhr. Spätestens dann sollte die Musik herunter gedreht und laute Gespräche eingestellt werden.

Um sich die Zeit auf Balkonien so schön wie möglich zu machen, toben sich Blumenfreunde gerne auf dem heimischen Balkon aus. Dies ist auch meist gern gesehen und in der Regel kein Problem. Allerdings gibt es auch hier einige Punkte, die zu beachten sind. Gepflegte Blumenkästen sind immer schön anzusehen, bitte achten Sie allerdings darauf, dass sie stabil genug befestigt sind, um bei heftigen Unwettern standzuhalten. Für entstandene Sach- oder auch Personenschäden durch herabfallende Blumenkästen haftet der Mieter selbst. Bei wuchernden Pflanzen ist darauf zu achten, dass sie nicht zu hoch wachsen und die Mieter angrenzender Balkone beeinträchtigen oder dem Balkon unterhalb des Eigenen die Sonne nehmen.

Sonnenschirm und Gartenmöbel dürfen selbstverständlich nach Belieben aufgestellt werden. Wer seinen Freisitz allerdings durch eine Markise oder z. B. ein Pflanzengitter verschönern möchte benötigt die Genehmigung des Vermieters, da er damit in die Bausubstanz des Hauses eingreift.

Wenn Tierfreunde ihren Hamstern, Meerschweinchen oder Wellensittichen auch ein paar Sonnenstrahlen gönnen möchten ist dies grundsätzlich erlaubt, solange der Geruch sowie die Tiergeräusche nicht vom Nachbarn als störend empfunden werden.

Nun wünscht Ihnen das gesamte Team von PS-Immobilien eine schöne Sommerzeit und viel Spaß und Erholung im Urlaub auf „Balkonien“.