Ab Dezember 2022 Anspruch auf zertifizierten WEG-Verwalter

Der Bundesrat hat am Freitag, den 26.11.2021 einer Rechtsverordnung zugestimmt, die für Wohnungseigentümer ab Dezember 2022 einen Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter vorsieht und ein zentraler Baustein der WEG-Reform ist. Es wurden lediglich kleinere Nachbesserungen gefordert, welche die Bundesregierung akzeptieren und in die Verordnung einarbeiten muss.


Neben der bereits bestehenden Fortbildungspflicht, die ebenso für Makler besteht, werden Wohnungseigentümer sicherlich auch von dem Anspruch auf einen zertifizierten Verwalter profitieren. Stetige rechtliche Änderungen und fortwährend neue Aufgaben, die zusätzlich zu den vielen Tätigkeiten zu leisten sind, erfordern detaillierte und umfangreiche Fachkenntnisse. Daher kann aus unserer Sicht die Neuregelung nur begrüßt werden.


Einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema finden Sie auf der Internetseite haufe.de unter dem folgenden Link: